Weiterhin starkes Wachstum bei Online-Apotheken
Was im Jahr 2000 mit dem niederländischen Unternehmen DocMorris begann, hat sich heutzutage zu einem gewinnträchtigen Wirtschaftszweig entwickelt. Die Rede ist von Versandapotheken, die Bestellungen gegenwärtig vor allem via Internet entgegennehmen und die Arzneien dann in alle Herren Länder verschicken. Ist die Online-Bestellung von rezeptfreien Medikamenten schon seit Anbeginn sehr einfach zu gestalten, so funktioniert das bei rezeptpflichtigen Arzneien natürlich auch. Allerdings gilt es in diesem Fall ein komplexes Procedere zu beachten, denn das Rezept muss – analog dem Vorgang in der stationären Apotheke – ebenso vorgelegt werden. Egal ob einfach oder doch ein wenig komplizierter, die Umsätze der Online-Versandapotheken steigen kontinuierlich von Jahr zu Jahr. Ein Ende des Aufschwungs ist derzeit nicht absehbar, auch wenn das der Politik im Hinblick auf Arbeitsplätze und Gesundheitsversorgung nicht immer gefällt.
40% der Apothekenkunden bestellen online
In Deutschland haben von ca. 20.000 stationären Apotheken über 3.000 eine Versandhandelserlaubnis. Rund 150 (5,4 %) betreiben diesen Geschäftszweig aktiv bzw. stellt dieser deren Kerngeschäft dar. Es lässt sich feststellen, dass im Wesentlichen 20 bis 30 Versandapotheken den Markt der rezeptfreien bzw. Nicht-Arzneien zu 90 % beherrschen. Im Jahr 2016 konnten Versandhandelsapotheken einen Umsatz von 1,556 Mrd. Euro mit nicht rezeptpflichtigen Medikamenten erzielen – bei einem Gesamtumsatz im Apothekenmarkt in diesem Bereich von 8,396 Mrd. Euro. Rund 40 % der Bundesbürger 2016 das Angebot einer Versandhandelsapotheke genutzt. In Prozent umgerechnet bedeutet das: Im OTC-Segment („Over the Counter“; das entspricht rezeptfreien Produkten) kommen die Internet-Apotheken auf einen Umsatzanteil von 15 %, allerdings konnte dieser Bereich gegenüber 2015 beim Umsatz um 17 % und bei der Anzahl der verkauften Packungen um 14 % zulegen. Wenig überraschend sollen sich die Umsätze im Online-Apothekenmarkt weiter erhöhen. Bis 2020 könnten diese im OTC-Bereich um bis zu 110 % zulegen, erwarten Analysten. In den Kinderschuhen steckt hingegen der Versand mit rezeptpflichtigen Arzneien. In diesem Segment werden gerade einmal 1,3 % aller ärztlich verschriebenen Medikamenten online verkauft.
Der Konsument profitiert
Aus Konsumentensicht spricht wenig gegen die Bestellung via Internet und den postalischen Versand. Über 40 % der Deutschen kaufen Medikamente online ein, in der Gruppe der 35- bis 44-Jährigen sind es bereits 49 %. Zu den Hemmschwellen im Versandhandel zählen vor allem die Zeitkomponente (falls Medikamente einmal dringend benötigt werden) und die Komplexität des Einreichens eines Papierrezepts. Ein „digitales“ Rezept würden laut einer Umfrage 63 % der Patienten in Deutschland nutzen, 65 % erachten dieses als „sehr hilfreich“. Die Vorteile des elektronischen Rezepts liegen der Befragung zufolge in der Umweltfreundlichkeit (52 %), im Wissensaustausch zwischen Arzt und Apotheker (34 %), im Komfort (23 %) sowie in der Therapiesicherheit (19 %).
Erfolgreiche Unternehmungen
DocMorris als Pionier auf dem Gebiet der Versandapotheken wurde 2012 vom schweizerischen Mitbewerber Zur Rose übernommen. Seither gilt das Großhandelsunternehmen als Marktführer in Europa. Allerdings versucht Zur Rose seit einem Entscheid des Schweizer Bundesgerichts im Jahr 2015, der der Versandapotheke den Handel mit nichtrezeptpflichtigen Medikamenten untersagte, außerhalb des Landes zu wachsen. Um das zu gewährleisten, ist Zur Rose am 6. Juli 2017 an die SIX Swiss Exchange gegangen. 29 % der Unternehmensanteile wurden platziert und damit 203 Millionen Euro in die Kassen des Unternehmens gespült. Das Geld wurde neben Marketingmaßnahmen vor allem in Übernahmen investiert. Noch im Jahr 2017 konnten sowohl die Eurapon Pharmahandel GmbH (Bremen) als auch die Versandapotheke Vitalsana B.V. (Heerlen, Niederlande) und der dazugehörige Dienstleister ApDG GmbH (Ulm) übernommen werden. Neben Akquisitionen wird die Zur Rose-Gruppe auch mit innovativen Konzepten punkten, etwa durch Apothekenautomaten. In Baden-Württemberg hat das Landgericht Mosbach allerdings den Betrieb einer derartigen Medikamentenabgabestation knapp vor Weihnachten untersagt. Das Gericht rechtfertigte seine Begründung damit, dass die in praktizierte Angabe von Arzneimitteln durch Automaten gegen das Arzneimittelgesetz verstoße, da die Abgabe nur in einer Apotheke oder durch den Versandhandel durch eine Apotheke zulässig sei. Beides sei bei dem Automaten nicht gegeben. Zur Rose will derzeit das schriftliche Urteil abwarten und erst dann weitere Schritte bekanntgeben.
Amazon scharrt in den Startlöchern
Denkt man an E-Commerce, so fällt einem sofort der Versandhandelsriese Amazon ein. Aktuell tummeln sich auf dessen Plattform nur Drittanbieter als Medikamenten-Versender. Allerdings erwartet fast die Hälfte der Apotheker laut einer Umfrage, dass Amazon noch 2018 selbst zu einer Versandapotheke wird. 28 % sind sich nicht sicher und 21 % halten diesen Schritt für unwahrscheinlich. Die Aposcope-Umfrage weist allerdings einen nach wie vor steigenden Stellenwert der Versandapotheken aus. Denn 88 % der Befragten erwarten, dass sich der Anteil des Versandhandels im laufenden Jahr erhöhen wird. 10 % gehen von einem stabilen Niveau und nur 2 % von einem Rückgang aus.
Generell sehen die insgesamt 306 interviewten Apotheker und PTA den Versandhandel als das beherrschende Thema des Jahres 2018. Als die „größten beruflichen Herausforderungen“ wurden Begriffe wie Internet-Versandhandel, RX-Versand, EuGH-Urteil und Digitalisierung genannt. Gerade bei der starken Konkurrenz durch das Internet wird die persönliche und fachliche Komponente immer wichtiger, um im Wettbewerb bestehen zu können. Deshalb stehen für 25 % der Befragten Themen wie Personal und Berufsnachwuchs, aber auch Beratung, Fortbildungen und Mitarbeitermotivation hoch im Kurs. Um auch in den nächsten Jahren wirtschaftlich bestehen zu können, wurden von einem Fünftel die Begriffe Kundengewinnung und -bindung, Umsatz, Finanzen, Preiskampf, Marktpositionierung, Standortsicherung, Konkurrenz und Wettbewerbsfähigkeit genannt.
Politik versucht dagegenzusteuern – und scheitert vorerst
Dem erfolgreichen Marktwachstum zum Trotz werden den Versandapotheken immer wieder einige Hürden in den Weg gelegt. Ausschlaggebend ist hier vor allem die Politik, die Arbeitsplätze vor Ort gefährdet sieht und ein Ende des flächendeckenden Apothekennetzes befürchtet. Zu diesem Zweck gab es in einigen EU-Ländern, vorrangig in Deutschland und in Österreich bis vor einiger Zeit eine staatliche Festsetzung einheitlicher Preise („Preisbindung“) für rezeptpflichtige Medikamente, die mit dem wirtschaftlichen und wettbewerbsrechtlichen Verständnis der Verantwortlichen in den Versandapotheken im Widerspruch standen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stürzte in der sogenannten „DocMorris II“- Entscheidung vom 19.10.2016 (Rs C-148/15) die Preisbindung. Seither ist es den Online-Anbietern gestattet, auch rezeptpflichtige Produkte mit Rabatten zu versehen und dementsprechend günstiger anzubieten. Zuvor hatte die Deutsche Parkinson Vereinigung (DPV) bei ihren Mitgliedern für eine Kooperation mit DocMorris, die DPV-Mitgliedern bei Bezug von Medikamenten diverse Boni gewähren würde, die Werbetrommel gerührt. Das wiederum sorgte für Aufregung unter den Wettbewerbshütern, die in dem Bonussystem einen Verstoß gegen die Preisbindung sahen. Um im nächsten Atemzug für die Beibehaltung der Preisbindung in die Bresche zu springen. Begründung: Die Zulassung eines Rabattsystems würde zur einem scharfen Preiswettbewerb zwischen Versandapotheken und zu Schließungen stationärer Apotheken vor allem im ländlichen, wenig besiedelten Raum führen. Diese Diskussion, bei der auf der einen Seite der freie Warenverkehr steht und auf der anderen die Versorgungssicherheit und der Schutz der Gesundheit stehen, haben allerdings dazu geführt, dass die Politik in Deutschland nun bestrebt ist, den Arzneimittel-Versandhandel für rezeptpflichtige Medikamente (RX-Versandhandel) komplett zu verbieten.
Stationäre Apotheken in der Krise
Das ist auch dem allgemeinen Wirtschaftsumfeld und der Digitalisierung geschuldet. Denn laut einem Gutachten für die deutsche Bundesregierung empfehlen Experten eine Bereinigung des Apothekenmarktes. Hintergrund ist die wirtschaftliche schwierige Lage der stationären Apotheken in Deutschland. Denn laut dem Gutachten wirft fast die Hälfte der Einzelapotheken so wenig Ertrag ab, dass sich eine Fortführung der Unternehmung kaum noch lohnt. Trotz dieser schlechten Aussichten sehen die Experten die flächendeckende Versorgung sowohl in der Stadt als auch auf dem Land als nicht gefährdet. Das Gutachten empfiehlt den politisch Verantwortlichen, die Entwicklung hin zu weniger Apotheken nicht durch politische Eingriffe aufzuhalten. Denn die Versorgung in Deutschland sei noch immer so gut wie in anderen EU-Ländern und außerdem könnten auch Versandapotheken die Versorgung gewährleisten. Gutachter gehen sogar so weit zu sagen, dass die Versandapotheken eine sinnvolle Alternative für die Landbevölkerung oder jene mit eingeschränkter Mobilität darstellen. Dank der Bestellung via Internet und der Zustellung an die Haustüre „ist es möglich, Arzneimittel auch bei stark eingeschränkter Mobilität zuhause zu erhalten“. Verbote sind laut den Experten nicht zielführend: „Ein Verbot des Versandhandels ist nicht vor dem Hintergrund der flächendeckenden Versorgung zu rechtfertigen, da der Versandhandel Arzneimittel direkt nach Hause liefert. Aus der Sicht einer flächendeckenden Versorgung sind Botendienste von Vor-Ort-Apotheken und Lieferungen von Versandapotheken effizienten Versorgungsformen der Bevölkerung in der Fläche“. Allein aus dieser Begründung lässt sich erkennen, dass man in dieser Diskussion auf Tabus verzichten sollte. Die Welt verändert sich, die Digitalisierung bringt den Konsumentinnen und Konsumenten neue Möglichkeiten hinsichtlich Angebot, Bestellmöglichkeiten und Erhalt von Waren. Auch wenn das Arbeitsplatzargument natürlich seine Berechtigung hat, gilt es bestehende rechtliche Vereinbarungen einzuhalten und dem freien Wettbewerb so wenige Steine wie möglich in den Weg zu legen. Wie auch bei anderen Materien gilt: Ein sinnvolles Mit- und Nebeneinander von Online- und stationärem Handel ist möglich, vor allem dann, wenn sich der stationäre Handel nicht allein über den Preis, sondern über die dahinterstehenden Dienstleistungen (Beratung, Öffnungszeiten, etc.) erfolgreich im Wettbewerb behaupten kann.