Versandapotheken: Versandverbot für rezeptpflichtige Medikamente
Spricht man von sogenannten RX-Präparaten, so handelt es sich dabei um verschreibungspflichtige bzw. rezeptpflichtige Medikamente. Das Kürzel „rx“ stammt dabei aus dem Lateinischen und kürzt das lateinische Wort „recipe“, zu Deutsch „man nehme“ oder „nimmt“, ab. Diese Rezepte darf ein Apotheker nur dann an einen Patienten verkaufen, wenn dieser ein ärztlicherseits unterschriebenes Rezept vorlegen kann. Die Verschreibungspflicht im Allgemeinen hat eine große Bedeutung, soll sie doch vor Medikamentenmissbrauch schützen und den Patienten davor bewahren, ein für ihn ungeeignetes Präparat einzunehmen. Neben den RX-Präparaten gibt es natürlich nach wie vor die freiverkäuflichen und die apothekenpflichtigen Medikamente. Sie dürfen ohne Rezept in der Apotheke verlangt werden.
Die Versand- und Onlineapotheke – Zugewinn oder Problem?
Verschreibungspflichtige Medikamente können bislang schon in der Onlineapotheke eingekauft werden. Dabei gibt es durchaus gute Gründe, seine Medikamente online einfordern zu wollen, um nicht den Weg in die Apotheke gehen zu müssen. Wie so viele Vorgänge in heutiger Zeit, so ist auch das Onlineshopping zu einem festen Bestandteil in unserem Leben geworden. Es ist bequemer, geht schnell und Bargeld wird hierfür auch nicht benötigt. Kann der entsprechende Anbieter eine sogenannte Versandhandelserlaubnis vorweisen, so ist es möglich, seine verschreibungspflichtigen Medikamente online zu bestellen. Um sicher zu gehen, dass es sich bei dem gewählten Anbieter um eine zugelassene Firma handelt, sollte man das EU-Sicherheitslogo überprüfen.Prinzipiell sind ausländische Online-Versandapotheken illegal, ein deutscher Kunde, welcher im Ausland Medikamente bestellt, macht sich sogar strafbar. Als Verbraucher dürfen nämlich keinerlei Medikamente oder Arzneimittel in das eigene Land eingeführt werden. Mit Ausnahme einiger EU-Länder, denen es gestattet ist, rezeptpflichtige Heilmittel nach Deutschland einzuführen. Großbritannien und die Niederlande zählen dazu. Das große Problem an der Geschichte: Der Europäische Gerichtshof hat im letzten Jahr entschieden, dass sich die Versandapotheken im Ausland nicht an die Preisbindung für Medikamente halten müssen und eigene Preise aus jeweiligen Ländern verwenden können. Entsprechend dazu stehen die oftmals unterschiedlichen Preise der Apotheker vor Ort. Wird dieses Gesetz zu 100 Prozent durchgesetzt, so würde man einigen Apotheken in Deutschland den Hahn zudrehen. Der Grund: Ausländische Versandapotheken können ihre Arzneien um einiges günstiger anbieten. Innerhalb Deutschlands ist die Zahl der Apotheken im Jahr 2009 drastisch gesunken, Tendenz weiter sinkend, während die Online-Apotheken gutes Wachstum verzeichnen.
(Anmerkung: Meiner Meinung nach ist durch das EuGH-Urteil die Preisbindung auf rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland generell gefallen).
Doch ist der Versandhandel wirklich der alleinige Grund für die Schließung vieler Apotheken? Nicht wirklich, denn die sinkende Nachfrage an einigen Apotheken, gerade in ländlichen Gebieten, könnte auch daran liegen, dass ortsansässige Ärzte nicht mehr praktizieren. Vermutlich wird die Zahl der Apotheken auf dem Land noch weiter sinken werden. Apotheker praktizieren nämlich in der Regel dort, wo es Ärzte gibt. Gehen immer mehr Ärzte in die bevölkerungsstärkeren Gebiete, so könnte eine Versandapotheke sogar eine Versorgungslücke schließen. Führt also ein freier Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten und Arzneien eher zu einer verbesserten Versorgung der Bürger?
Der große Versandhandelskonflikt – Thema der Bundesregierung
Innerhalb dieser Legislaturperiode ist das RX-Versandverbot zwar gescheitert, aktuell wurde das Thema aber wieder aufgenommen. Eine Lösung muss her, denn viele Versandapotheken werden es dauerhaft nicht dulden, dass ausländische Kollegen unbegrenzte RX-Bonitäten anbieten können. Auch die Apotheker leiden unter der sich hinziehenden Lösungsfindung. Die Pharmazeuten wollen nicht noch Ewigkeiten darüber diskutieren, ob denn nun eine RX-Preisbindung sinnvoll sei oder eben nicht. Fakt ist jedoch, dass ein RX-Versandhandelverbot keine zeitgemäße Lösung ist, eher eine Lösung, welche auf Angst vor der Zukunft basiert.
Niemand darf von der Nutzung öffentlicher Güter ausgegrenzt werden, wobei die Infrastruktur der Apotheken ein solches öffentliches Gut darstellt. Wohnortnahe Apotheken sollten für jeden zugänglich sein und eine flächendeckende Arzneimittelversorgung muss selbstverständlich sein. Aufgrund des Onlinehandels sehe man diese Selbstverständlichkeit als gefährdet. Und dies ist auch durchaus nachzuvollziehen, immerhin sind viele Apotheken massiv durch den RX-Versandhandel bedroht.
Was wollen die Patienten?
Fragt man die Patienten, so sieht man das vieldiskutierte Thema zweigeteilt. Einerseits möchte man von den vielen finanziellen Vorteilen des Onlinehandels profitieren, andererseits möchte man aber auch lokal gut versorgt sein. Chronisch Kranke beispielsweise, welche sich nicht mehr so einfach auf den Straßen oder im Straßenverkehr bewegen können, würden durch den RX-Versand von Arzneien einen Vorteil haben. Aber was ist mit der Sicherheit der Medikamente? Auch hier sieht man offensichtlich die Gefahren nicht allzu dramatisch. Immerhin zeigen aktuelle Umfragen, dass die meisten Patienten, welche regelmäßig ein Arzneimittel einnehmen müssen, gut über ihre Medikamente Bescheid wissen und sich auch aufgeklärt fühlen. Ist das ein Trugschluss? Hält man Patienten damit zu oft davon ab, zum Arzt zu gehen?
Beide Arten der Arzneimittelversorgung beibehalten?
Patienten sollten und wollen selbst entscheiden, wie und wo sie ihre Medikamente beziehen. Denken wir dabei auch an die Menschen, welche sich vielleicht aufgrund einer sehr intimen Krankheit an eine öffentliche Apotheke wenden müssen. Möglich, dass in vielen solcher Fälle, ein Onlineversandhandel angenehmer wäre. Ältere Menschen hingegen wählen immer noch gerne den Weg zur Apotheke, da die Weiten des Internets für sie nur schwer nachvollziehbar sind. Wie dem auch sei, persönliche Entscheidungen wären in diesem Fall für den einen oder anderen eine gute Lösung.
Eine Entscheidung muss her!
Fakt ist, dass eine Entscheidung getroffen werden muss. Immerhin müssen auch die Bürger endlich wissen, was denn nun legal, und was verboten ist. Auch wenn diese verlockend günstiger zu bekommen sind, wie es beispielsweise bei vielen Anti-Baby-Pillen der Fall ist. Wichtig zu wissen ist auch, dass viele Medikamente gefälscht sein können und unter Umständen sogar gefährliche und falsche Wirkstoffe enthalten können. Auch davor soll das RX-Versandverbot zunächst schützen. Bestellt man die Medikamente, so könnten diese vom Zoll beschlagnahmt werden. Wer Apotheken aus der Region findet, welche im Netz vertreten sind und das entsprechende Sicherheitssiegel besitzen, der kann seine Bestellung dort abgeben. Meist muss dann das entsprechende Rezept bei der Bestellung angehängt werden. Apotheker können das Rezept vor Ort ausdrucken, quittieren und mit dem Medikament legal an den Verbraucher zurückschicken. Der Medikamentenkauf vor Ort bei seiner Apotheke ist allerdings aktuell der sicherste Weg. Außerdem sind persönliche Beratungen von seinem Apotheker immer noch ein guter Grund, die Mühen auf sich zu nehmen.
Intensive Diskussion über mögliches Rx-Versandhandelsverbot in Deutschland
Seit dem Jahr 2000 sind Versandapotheken, bei denen Medikamente online, telefonisch oder postalisch bestellt werden können und im Anschluss direkt an die Haustüre geliefert werden, in Europa aktiv. Zu Beginn war dieser Geschäftszweig noch wenig nachgefragt, durch den Siegeszug des Internet hat sich diese Situation aber relativ rasch geändert. Die Konsumentinnen und Konsumenten werden preissensibler und stellen immer öfter die Preise in den stationären Apotheken auf den Prüfstand. Preisvergleiche nehmen zu und daher überrascht es nicht, dass aktuell immerhin 40 % der Deutschen ihre – zumeist rezeptfreien – Medikamente online bestellen und sich damit deutliche Einsparungen gegenüber der Apotheke vor Ort erzielen lassen.
Preisbindung wurde untersagt
Aktuell werden bereits 15 % der nicht-rezeptpflichtigen Arzneien, das sogenannte Over-the-Counter-Geschäft, über das Internet bestellt, bei den verschreibungspflichtigen Medikamenten sind es deutlich unter 2 %. Gerade dieser Markt ist aber für die Versandapotheken interessant. In beiden Bereichen – sowohl im OTC- als auch im verschreibungspflichtigen, dem sogenannten Rx-Geschäft – gibt es noch viel Potenzial und die Versandapotheken wollen auch hier mit interessanten Rabatten mehr Käuferinnen und Käufer vor die Bildschirme locken. Dieser Umstand erfreut die Politik nicht gerade, fürchtet sie doch um Arbeitsplätze vor Ort und die Gesundheitsversorgung im Allgemeinen. In einem EuGH-Urteil vom 19.10.2016 (Rs. C 148/15) wurde die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneien in Deutschland (deutsches Arzneimittelpreisrecht) gekippt. Damit ist es ausländischen (Versand-)Apotheken gestattet, Preisnachlässe und Boni auch auf rezeptpflichtige Medikamente zu geben.
EU-Wettbewerbsrecht greift
Der Diskussion war damals ein Anlassfall in Deutschland vorangegangen. Die Deutsche Parkinson Vereinigung (DPV) hatte bei ihren Mitgliedern aktiv dafür geworben, dass die Versandapotheke DocMorris Preisnachlässe auf bestimmte Medikamente anbietet. Dies stand im Widerspruch zur damals geltenden Preisbindung auf rezeptpflichtige Arzneien und war der deutschen Wettbewerbsbehörde naturgemäß ein Dorn im Auge. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat daraufhin beschlossen, im Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen die DPV die Frage der Richtigkeit an den Europäischen Gerichtshof weiterzuleiten. Dieser entschied dann im Rahmen des Wettbewerbsrechtes zu Gunsten des freien Warenverkehrs und sah zudem durch dieses Urteil keine Auswirkungen auf die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln, egal ob verschreibungspflichtig oder nicht, in Deutschland.
CDU/CSU gibt Gas, SPD bremst
Daraufhin wollte die deutsche Politik, allen voran Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ein Gesetz für das Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten verabschieden. Dieses sollte noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2017 durch Bundestag und Bundesrat gebracht werden, aber trotz diverser Überarbeitungen ist es dem Minister nicht gelungen, die Bedenken seiner Kollegen im Kabinett auszuräumen. Die schleppenden Koalitionsverhandlungen in Deutschland tragen ebenfalls zur Verzögerung bei. Schon vor der Bundestagswahl stand fest, dass das SPD-geführte Justizministerium nach wie vor verfassungsrechtliche Bedenken hat, den Versandapotheken die Handelserlaubnis für Rx-Medikamente 13 Jahre nach deren Erlaubnis wieder wegzunehmen. Sogar parteiintern gab und gibt es Widerstände. Finanzminister Wolfgang Schäuble ortete sogar große fiskalische Risiken, da sich Deutschland mit einem derartigen Beschluss einer EU-rechtlichen Staatshaftung aussetzen könnte. Die Zustimmung könnte somit also erst erfolgen, wenn alle übrigen involvierten Ministerien, vorrangig das für EU-Rechtsfragen zuständige Wirtschaftsministerium, bestätigen, dass ein Verbot in keinem Fall ein Staatshaftungsrisiko begründen würde und keine fiskalischen Risiken für den Bundeshaushalt entstünden. Das Thema Rx-Versandverbot spielt auch in den laufenden Koalitionsverhandlungen eine gewichtige Rolle, das Verhältnis zwischen DocMorris und der Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände (ABDA) gilt naturgemäß als angespannt. Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) hat bereits vor Monaten einen Vorschlag vorgelegt: Statt Fixpreise soll es Höchstpreise samt eines Boni-Deckels geben. Gleichzeitig sollen Apotheker aus ihrem Honorar 16 Cent zusätzlich an den Nacht- und Notdienstfonds abführen, womit sich die Notdienstpauschale auf rund 560 Euro erhöhen würde. „Gerade Landapotheken würden überproportional davon profitieren. Die betroffenen Apotheker könnten von den Zugewinnen auch neue Mitarbeiter für sich gewinnen“, sagte BVDVA-Chef Christian Buse im Rahmen der Handelsblatt-Tagung „Health“. Auch nach dem EuGH-Urteil hat sich der Versand von rezeptpflichtigen Arzneien nicht schlagartig erhöht. Der Versandhandelsumsatz hat zwischen Januar und September 2017 in Summe 227 Millionen Euro betragen, das ist ein Plus von 4,2 % auf Jahressicht. Zum Vergleich: Im OTC-Bereich wurde im selben Zeitraum eine Steigerung von 10,4 % realisiert.
Ob sich CDU/CSU in den laufenden Koalitionsverhandlungen zu einer Lösung in ihrem Sinne durchsetzen können, scheint aktuell völlig offen. Die SPD kann mit einem Rx-Versandverbot wenig anfangen und plädiert ähnlich wie der BVDVA für gedeckelte Boni. Die bayerischen Sozialdemokraten traten knapp vor Weihnachten mit einem neuen Vorschlag auf den Plan: Eine Neuregelung im Sozialgesetzbuch V soll die Krankenkassen in die Pflicht nehmen. Diese sollen demnach Rezepte künftig nicht mehr erstatten, falls sich die vorlegende Versandapotheke nicht an die deutschen Preisvorschriften hält.
Apotheker in der Klemme
Für die Apotheker selbst gibt es derzeit keine Alternative zum Verbot. Das erscheint verständlich, wurde doch jüngst medial kolportiert, dass jede zweite Apotheke in Deutschland in einer wirtschaftlich schwierigen Lage steckt. Ein Rx-Versandverbot kommt da gerade recht, eine Preisbindung auf Medikamente sowieso. Auch die Arzneimittelhersteller sind naturgemäß für ein Verbot des Versandes von rezeptpflichtigen Medikamenten, wollen sich doch ihre Produkte zu einem attraktiven Preis unter die Leute bringen. Gegen ein diesbezügliches Verbot stemmen sich die Krankenkassen. Mit einem Verbot würden die wesentlichen Steuerungselemente zur Ausgabenregulierung im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterlaufen, lautet die Begründung. Auch ein aktuelles Gutachten für die deutsche Bundesregierung sieht durch den Rx-Versandhandel die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln – sowohl in der Stadt als auch auf dem Land – in Deutschland nicht gefährdet. Das Gutachten kommt außerdem zu dem Schluss, dass die Politik nicht versuchen sollte, die Entwicklung hin zu weniger Apotheken durch politische Eingriffe zu verlangsamen bzw. zu stoppen. Die Experten gehen sogar so weit und halten Versandapotheken für eine sinnvolle Alternative für die Landbevölkerung oder für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Restriktionen seien nicht zielführend: „Ein Verbot des Versandhandels ist nicht vor dem Hintergrund der flächendeckenden Versorgung zu rechtfertigen, da der Versandhandel Arzneimittel direkt nach Hause liefert.“
Nur 4 % erwarten Rx-Verbot
Die Betroffenen, sprich die Apotheker und PTA, erwarten laut einer Aposcope-Umfrage nicht, dass sich die Politik noch zu einem Rx-Versandverbot durchringen kann. Nur 4 % der Apotheken-Inhaber rechnen damit, dass es Ende 2018 ein Rx-Versandverbot geben wird. Fast jeder Zweite (48 %) der insgesamt 306 Befragten erwartet, dass gar nichts passiert. Allerdings gaben 50 % an, dass die Begriffe Internet-Versandhandel, Rx-Versand, EuGH-Urteil und Digitalisierung zu den größten beruflichen Herausforderungen in der Zukunft zählen.
Derzeit zeichnet sich also keine politische Mehrheit für ein Rx-Versandverbot in Deutschland ab. Die Apotheker werden sich – analog zu anderen Wirtschaftszweigen – mit der Digitalisierung intensiv beschäftigen müssen. Denn auch hier gilt: Die Veränderung in der Handelslandschaft muss als Chance und nicht als Risiko verstanden werden.
Ergänzend dazu ein aktueller Artikel: Ringen um Rx-Versandverbot in deutscher Regierung